Der Kanton Aargau verfügt über Landschaften mit hohem Wert für Mensch und Natur. Diese werden durch Dekrete geschützt. Mit der Revision des Rheinuferschutzdekretes und der Überführung in einen kantonalen Nutzungsplanung soll die Rheinuferlandschaft langfristig erhalten werden. Gleichzeitig sollen in einer umfassenden Interessenabwägung die unterschiedlichen Bedürfnisse u.a. aus Bevölkerung, Natur, Landwirtschaft und Energieproduktion aufeinander abgestimmt werden. Der Nutzungsplan ist eigentumsverbindlich und wird vom Regierungsrat genehmigt. Im Fall der Rheinuferlandschaft erstreckt er sich über 70 Kilometer mit 19 Gemeinden.
sa_partners wurde von der Abteilung Landschaft und Gewässer des Kantons Aargau mit der Projektkoordination und dem Prozessdesign für den Gesamtprozess beauftragt. Zu den Aufgaben gehört u.a. die strategische und fachliche Beratung der Projektleitung und der in die Erarbeitung involvierten kantonalen Fachstellen, die Sicherstellung eines umfassenden und stufengerechten Einbezugs der politischen Gremien (Gemeinden und Regionalplanungsverbände) und Interessenverbände, die Vorbereitung des Mitwirkungs- und allfälligen Einsprache- und Beschwerdeverfahrens sowie die Bereitstellung der Unterlagen zuhanden der Beschlussfassung durch den Grossen Rat und der Genehmigung durch den Regierungsrat.